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BGH, 23.01.1980 - IV ZR 120/78 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme im Wege der Stufenklage (Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Zahlung) - Abschluss eines ausdrücklichen Maklervertrages oder stillschweigendes Zu-Stande-Kommen - Ermessen des Tatrichters, ob und inwieweit er dem Prozessverhalten des Beklagten bei der ...
- zimmermann-notar-rostock.de
Vorraussetzungen für konkludentes Zustandekommen eines Maklervertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage
Auszug aus BGH, 23.01.1980 - IV ZR 120/78
Falls, wie die Klägerin meint, die Auskunft materiell unvollständig sein sollte, so begründet dieser Umstand keinen Anspruch auf Auskunftsergänzung, sondern allenfalls einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskunft (vgl. BGH LM ZPO § 254 Nr. 6 = MDR 1961, 751).
- BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 …
Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich dabei um eine abschließende Regelung zur Erzwingung der materiellen Wahrheit, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 1957 - I ZR 192/56 -, GRUR 1958, S. 149 ; Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 120/78 -, WM 1980, S. 318 ; BGHZ 92, 62 ;… Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 2, 5. Aufl. 2007, § 260 Rn. 43 u. § 259 Rn. 24;… M. Wolf, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 12. Aufl. 1990, § 260 Rn. 60 u. § 259 Rn. 41). - OLG Köln, 11.02.2022 - 20 U 62/21
Vertrag über kapitalbildende Rentenversicherungen; Anspruch auf …
Falls der Kläger geltend machen wollte, die Auskunft sei materiell unvollständig, so würde auch dies keinen Anspruch auf Auskunftsergänzung begründen, sondern allenfalls einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskunft (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 120/78 -, juris-Rz. 29). - ArbG Bamberg, 17.06.2020 - 4 Ca 300/19
Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Betriebsrat, Leistungen, Arbeitgeber, Sonderzahlung, …
Über eine Stufenklage ist auch dann durch Teilurteil zu entscheiden, wenn sich der Anspruch auf Auskunft als unzulässig oder als unbegründet (zB wegen Erfüllung, vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 120/78 -, juris) erweist, daraus aber noch nicht folgt, dass auch der Leistungsanspruch unbegründet ist (…BeckOK ZPO/Bacher, 36. Ed. 1.3.2020, ZPO § 254 Rn. 18). - LG Kleve, 05.04.2019 - 5 S 76/183 Hält bei einer Stufenklage der Kläger die vom Beklagten erteilte Auskunft für unvollständig, so hat er keinen Anspruch auf Auskunftsergänzung, sondern allenfalls einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskunft (BGH, Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 120/78).